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Hier war das Iridium Satellitentelefon schon im Einsatz.

Mietkonditionen

  • Das Satellitentelefon und/oder Zubehör bleibt Eigentum des Vermieters
  • Erhält der Mieter das Satellitentelefon und/oder Zubehör in defektem Zustand, so ist der Vermieter unverzüglich zu informieren
  • Möchte der Mieter die vereinbarte Mietdauer verlängern, so hat er den Vermieter spätestens 3 Tage vor dem regulären Ende der Mietdauer zu informieren
  • Der Mieter sendet das Gerät am letzten Tag der Mietdauer zurück an den Vermieter. Pro verspäteten Tag werden 20.- CHF von der Kaution abgezogen.
  • Der Vermieter übernimmt keine Gewähr für das Zustandekommen einer Satellitenverbindung.
  • Ein Geräte- oder Simkartendefekt während der Mietdauer hat keine Reduktion oder Erstattung des Mietpreises zur Folge.
  • Die Kaution ist bis spätestens 7 Tage nach Auftragserteilung zur Reservationsbestätigung, die Miete ist bis spätestens 10 Tage vor Mietbeginn zu überweisen.
  • Tritt der Mieter vorzeitig von diesem Mietvertrag zurück, so können ihm die Kosten pro rata erstattet werden. Es wird dabei eine Bearbeitungsgebühr von mindestens 50.- CHF fällig.
  • Falls das Gerät durch unsachgemässe Handhabung defekt an den Vermieter zurückgesandt wird, muss der Mieter für die Reparatur aufkommen.
  • Bei Diebstahl oder Verlust muss der Vermieter unverzüglich informiert werden.
  • Der Mieter ist sich bewusst, dass Verbindungsgebühren (Telefonie, SMS und Datenübertragung) nicht im Mietpreis inbegriffen sind und ihm separat verrechnet/erstattet wird.
  • Der Mieter wurde darüber informiert, dass Thuraya Geräte weder nach Indien oder nach Kuba eingeführt noch dort betrieben werden dürfen.
  • Versicherung ist Sache des Mieters.