Hier war das Iridium Satellitentelefon schon im Einsatz.
Mietkonditionen
Das Satellitentelefon und/oder Zubehör bleibt Eigentum des Vermieters
Erhält der Mieter das Satellitentelefon und/oder Zubehör in defektem Zustand, so ist der Vermieter unverzüglich zu informieren
Möchte der Mieter die vereinbarte Mietdauer verlängern, so hat er den Vermieter spätestens 3 Tage vor dem regulären Ende der Mietdauer zu informieren
Der Mieter sendet das Gerät am letzten Tag der Mietdauer zurück an den Vermieter. Pro verspäteten Tag werden 20.- CHF von der Kaution abgezogen.
Der Vermieter übernimmt keine Gewähr für das Zustandekommen einer Satellitenverbindung.
Ein Geräte- oder Simkartendefekt während der Mietdauer hat keine Reduktion oder Erstattung des Mietpreises zur Folge.
Die Kaution ist bis spätestens 7 Tage nach Auftragserteilung zur Reservationsbestätigung, die Miete ist bis spätestens 10 Tage vor Mietbeginn zu überweisen.
Tritt der Mieter vorzeitig von diesem Mietvertrag zurück, so können ihm die Kosten pro rata erstattet werden. Es wird dabei eine Bearbeitungsgebühr von mindestens 50.- CHF fällig.
Falls das Gerät durch unsachgemässe Handhabung defekt an den Vermieter zurückgesandt wird, muss der Mieter für die Reparatur aufkommen.
Bei Diebstahl oder Verlust muss der Vermieter unverzüglich informiert werden.
Der Mieter ist sich bewusst, dass Verbindungsgebühren (Telefonie, SMS und Datenübertragung) nicht im Mietpreis inbegriffen sind und ihm separat verrechnet/erstattet wird.
Der Mieter wurde darüber informiert, dass Thuraya Geräte weder nach Indien oder nach Kuba eingeführt noch dort betrieben werden dürfen.